|
|
Überblick
Häufige Fragen
Wie alt muss ich sein, um eine WERTGARANTIE abzuschließen?
Sie müssen 18 Jahre alt sein. Sind Sie jünger, benötigen wir das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten.
Welche Fahrräder können geschützt werden?
Alle Fahrräder, deren Kaufpreise zwischen 1 und 3.000 EUR liegen und neu bzw. maximal 12 Monate alt sind. Dabei spielt es keine Rolle, wo das Fahrrad gekauft wurde.
Was kostet der Komplettschutz/Diebstahlschutz?
Den Komplettschutz gibt es ab 6 EUR und den Diebstahlschutz bereits am 2 EUR monatlich. Der Beitrag richtet sich nach den Kaufpreis des Fahrrades.
![]()
Welche Voraussetzungen sind für den Diebstahlschutz zu erfüllen?
Das Fahrrad ist mit einem Schloss der Marken ABUS, Trelock oder Kryptonite an einen festen Gegenstand anzuschließen. Die Schlüssel des Schlosses haben eine Schlüsselnummer.
Sie können auch Ihr vorhandenes Schloss verwenden, wenn es die Kriterien erfüllt. Bei Rädern über 1.000 EUR Kaufpreis muss der Kaufpreis des Schlosses mindestens 50 EUR betragen.
Welche Unterlagen müssen im Falle eines Diebstahls vorgelegt werden?
Für die Regulierung sind folgende Unterlagen bei Ihrem Fachhändler vorzulegen:
- Polizeiliche Diebstahlanzeige - 2 Originalschlüssel des Schlosses - Diebstahlbericht (füllt Ihr Fachhändler mit Ihnen aus) - Schadenmeldung (füllt Ihr Fachhändler mit Ihnen aus
Wie lange dauert die Schadenregulierung?
Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und alle Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die Regulierung an den Fachhändler umgehend.
Wie lange läuft der Vertrag?
Der Schutz besteht jeweils für ein Jahr und verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit der Vertrag gekündigt wird.
Wie erfolgt die Bezahlung der Beiträge?
Die monatlichen Beiträge werden von Ihrem Konto abgebucht. Hierzu erteilen Sie uns eine Einzugsermächtigung.
Wie finde ich einen Fachhändler?
Sie haben stets die freie Fachhändlerwahl, das heißt, auch bei einem Fachhändler, der die WERTGARANTIE noch nicht kennt, können Sie Reparaturen durchführen lassen.
Was ist die "Neukaufbeteiligung"?
Die Neukaufbeteiligung der WERTGARANTIE ist Ihr Schutz für den "Fall der Fälle". Wird eine Reparatur am geschützten Fahrrad unwirtschaftlich, beteiligt sich die WERTGARANTIE am Kauf eines neuen Fahrrades.
Nach den ersten 2 Jahren stehen Ihnen 150 EUR als Neukaufbeteiligung zur Verfügung. Der Betrag wächst mit jedem weiteren Vertragsjahr ohne Regulierungsaufwand um 25 EUR.
![]()
Welche Reparaturen werden übernommen?
Das Angebot der WERTGARANTIE spricht für sich, denn "Komplettschutz" bedeutet, dass alle anfallenden Reparaturkosten an Ihrem Fahrrad geschützt werden.
In den ersten 6 Monaten der Vertragslaufzeit übernehmen wir die Reparaturkosten weit über die gesetzliche Gewährleistung hinaus, lediglich Verschleißreparatuen sind ausgenommen. Diese werden erst nach 6 Monaten übernommen. Ob unsachgemäße Handhabung, Sturz- und Unfallschäden, in allen Fällen zahlt WERTGARANTIE. Nach dem ersten halben Jahr zahlen wir alle Reparaturkosten. Natürlich immer inklusive Arbeitslohn und Esatzteilen. Außerdem ist im Komplettschutz noch Diebstahl und Teilediebstahl abgesichert.
Fahrrad defekt - Was ist zu tun?
Wenden Sie sich vertrauensvoll an einen Fachhändler in Ihrer Nähe. Die komplette Abwicklung erfolgt zwischen der WERTGARANTIE und dem Fachhändler Ihrer Wahl.
Wo gilt der WERTGARANTIE-Schutz?
Der WERTGARANTIE-Schutz gilt in der Bundesrepublik Deutschland, bei einem Auslandsaufenthalt bis zu 6 Wochen, weltweit. Und das rund um die Uhr!
Was ist mit einem Vandalismusschaden?
Auch ein Vandalismusschaden ist im Komplettschutz abgesichert. Bitte legen Sie Ihrem Fachhändler eine polizeiliche Anzeige vor. Er kümmert sich dann um den Rest.
Zu welchen Tageszeiten gilt der Schutz?
Ihr Fahrrad ist mit dem WERTGARANTIE-Schutz jederzeit - also rund um die Uhr - geschützt. Wichtig ist, dass es an einem festen Gegenstand angeschlossen wird.
Wie hoch ist die Entschädigungssumme?
Die Entschädigungssumme ist immer, egal um welchen Schaden es sich handelt, auf den Anschaffungspreis des geschützten Rades begrenzt.
Bei Fahrrädern mit einem Kaufpreis über 1.000 EUR ist die Entschädigungsleistung auf 1.200 EUR pro Schadenfall begrenzt.
|
![]() | IMPRESSUM | AGB's | DATENSCHUTZ | © RADEL MAX | ![]() |